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Die AMÖ-Einigungsstelle

Sie haben einen AMÖ-Möbelspediteur mit ihrem Umzug beauftragt ? In aller Regel haben Sie dann während und nach dem Umzug keine Probleme.

 

Wo aber Menschen am Werk sind, kann auch schon einmal etwas schief laufen.

 

Ein Umzug ist für den oder die Betroffenen immer eine Ausnahmesituation. Wohnungssuche, Möbelplanung, Renovierungsarbeiten in der alten und / oder der neuen Wohnung, Behördengänge, Arbeitsplatzwechsel, Umschulung der Kinder, Verlust des gewohnten sozialen Umfeldes und nicht zuletzt die Organisation des Umzuges selbst stellen eine Herausforderung an das Nervenkostüm eines jeden Umziehenden dar.

 

Einen erheblichen Teil dieses Projektes können Sie mit fremder Hilfe lösen. Ihr AMÖ-Spediteur übernimmt für Sie die gesamte Organisation des Umzugs, inklusive aller von Ihnen gewünschten Leistungen.

 

Das bedeutet in der Konsequenz auch, dass Menschen die Sie nicht persönlich kennen, Ihren Hausrat verpacken und transportieren und Ihre Möbel bewegen ,sich also in Ihrem ganz persönlichen Bereich bewegen. Da Menschen am Werk sind, kann auch schon einmal zu Missverständnissen kommen und es können dabei objektive Fehler passieren. Normalerweise werden die auftretenden Probleme schnell gelöst. Mängel werden in der Regel schnell behoben. Hinzu kommt, dass sich nach dem vollendetem Umzug, wenn man sich schließlich im dann wieder ansehnlichen und vor allem wieder ganz privaten und persönlichen Umfeld befindet, die Aufregung schnell wieder legt.

 

Es gibt aber auch Fälle, in denen Umziehende mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden sind, aufgetretene Probleme nicht gelöst werden können, oder in denen es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung kommt.

 

Haben Sie einen Spediteur mit einem aktuellen AMÖ-Zertifikat beauftragt, können Sie sich an die Einigungsstelle beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. wenden. Durch neutrale Juristen wird der Sachverhalt ausgiebig geprüft und im Rahmen eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens behandelt. Fast immer kann so eine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Einigungsverfahren ist durch die Justiz anerkannt.

 

Der besondere Vorteil für Sie als Kunden: für den Umziehenden ist dieses Verfahren nicht mit Kosten verbunden. Positiv kommt hinzu, dass die Dauer des Verfahrens im Vergleich mit gerichtlichen Verfahren nervenschonend kurz ist.

 

Die Einigungsstelle kann allerdings nur tätig werden, wenn die Meinungsverschiedenheiten bei einem Umzug mit einem zertifizierten AMÖ-Spediteur entstanden sind. In allen anderen Fällen bleibt Ihnen der ordentliche Rechtsweg.