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Die AMÖ-Einigungsstelle |
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Sie
haben einen AMÖ-Möbelspediteur mit ihrem Umzug beauftragt
? In aller Regel haben Sie dann während
und nach dem Umzug keine Probleme.
Wo aber
Menschen am Werk sind, kann auch schon einmal etwas schief laufen.
Ein Umzug
ist für den oder die Betroffenen immer eine Ausnahmesituation.
Wohnungssuche, Möbelplanung, Renovierungsarbeiten in der alten
und / oder der neuen Wohnung, Behördengänge, Arbeitsplatzwechsel,
Umschulung der Kinder, Verlust des gewohnten sozialen Umfeldes und
nicht zuletzt die Organisation des Umzuges selbst stellen eine Herausforderung
an das Nervenkostüm eines jeden Umziehenden dar.
Einen
erheblichen Teil dieses Projektes können Sie mit fremder Hilfe
lösen. Ihr AMÖ-Spediteur
übernimmt für Sie die gesamte Organisation des Umzugs,
inklusive aller von Ihnen gewünschten Leistungen.
Das bedeutet
in der Konsequenz auch, dass Menschen die Sie nicht persönlich
kennen, Ihren Hausrat verpacken und transportieren und Ihre Möbel
bewegen ,sich also in Ihrem ganz persönlichen Bereich bewegen.
Da Menschen am Werk sind, kann auch schon einmal zu Missverständnissen
kommen und es können dabei objektive Fehler passieren. Normalerweise
werden die auftretenden Probleme schnell gelöst. Mängel
werden in der Regel schnell behoben. Hinzu kommt, dass sich nach
dem vollendetem Umzug, wenn man sich schließlich im dann wieder
ansehnlichen und vor allem wieder ganz privaten und persönlichen
Umfeld befindet, die Aufregung schnell wieder legt.
Es gibt
aber auch Fälle, in denen Umziehende mit der erbrachten Leistung
nicht zufrieden sind, aufgetretene Probleme nicht gelöst werden
können, oder in denen es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung
kommt.
Haben
Sie einen Spediteur mit einem aktuellen AMÖ-Zertifikat
beauftragt, können Sie sich an die Einigungsstelle beim Bundesverband
Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. wenden. Durch
neutrale Juristen wird der Sachverhalt ausgiebig geprüft
und im Rahmen eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens
behandelt. Fast immer kann so eine einvernehmliche Lösung
erreicht werden. Das Einigungsverfahren ist durch die Justiz anerkannt.
Der besondere
Vorteil für Sie als Kunden: für den Umziehenden ist dieses
Verfahren nicht mit Kosten verbunden. Positiv kommt hinzu, dass
die Dauer des Verfahrens im Vergleich mit gerichtlichen Verfahren
nervenschonend kurz ist.
Die
Einigungsstelle kann allerdings nur tätig werden, wenn die
Meinungsverschiedenheiten bei einem Umzug mit einem zertifizierten
AMÖ-Spediteur entstanden sind. In allen anderen Fällen
bleibt Ihnen der ordentliche Rechtsweg.
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