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Umzug und Finanzen |
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Gute Nachrichten für
Umziehende: auch wer aus privaten Gründen umzieht, kann jetzt
die Kosten steuerlich geltend machen. Mit dem Gesetz zur steuerlichen
Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge
für Privatpersonen, die von Umzugsspeditionen durchgeführt
werden, den haushaltsnahen Dienstleistungen gleichgestellt worden.
Für Umzüge gelten somit die gleichen steuerlichen Regelungen
des § 35a Einkommensteuergesetz wie für haushaltsnahe
Dienstleistungen. Auf Antrag können bis zu 600 Euro von der
persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden. Voraussetzung
ist die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung mit
Datum, Rechnungsnummer, ausgewiesenen Arbeitskosten, ausgewiesener
Mehrwertsteuer und Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages auf das Konto der Möbelspedition
muss durch einen Beleg eines Kreditinstitutes nachgewiesen werden.
Grundsätzliches
| Ein
Umzug kostet immer Geld, das ist nicht zu vermeiden. Dabei
sind die Kosten für den Umzug selbst nur ein Teil der
Gesamtkosten. Weitere Kosten belasten den Geldbeutel: |
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Da kann Einiges zusammenkommen.
Nicht alles ist aber so
schlimm, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Hier einige Tipps:
Entrümpelung
- Beseitigung nicht mehr brauchbarer Möbel
Was in gutem Zustand und
verwendbar ist, kann noch dankbare Nutzer finden. Die carritativen
Einrichtungen sind hier geeignete Ansprechpartner. Pfarrer wissen
oft, wenn Menschen Not leiden und materielle Hilfen willkommen sind.
Es gilt hierbei aber realistisch zu bewerten, was wirklich noch
in gutem Zustand ist und gebraucht werden kann. Der Rest gehört
auf den Spermmüll oder muss anderweitig entsorgt werden. In
manchen Kommunen gibt es eine regelmäßige oder individuell
zu vereinbarende Sperrmüllabfuhr. Erkundigen Sie sich bei der
Verwaltung nach den Terminen und nach den Bedingungen. Sie können
auch einen Möbelspediteur mit der Entsorgung nicht mehr brauchbaren
Hausrates beauftragen.
Kosten
für den Umzugstransport
Sehen Sie dazu beim Vergleich
der Kosten des Umzuges mit einem Spediteur und dem in Eigenarbeit
durchgeführten Umzug weiter unten nach.
Maklerprovision
Der Wohnungsmakler darf
für die Vermittlung einer Mietwohnung maximal zwei Monatsnettomieten
verlangen, also die reine Kaltmiete ohne Nebenkostenvorauszahlung.
Dazu kommt die Mehrwertsteuer.
Mietkaution
Eine Kaution wird nicht
automatisch fällig. Der Vermieter hat aber ein Anrecht auf
eine Kautionszahlung. Diese darf jedoch nicht mehr als drei Monatsmieten
- ohne Nebenkostenvorauszahlung - betragen. Der Mieter darf die
Kaution in drei Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist bei Beginn
des Mietverhältnisses fällig. Für die alte Wohnung
gilt: die Kaution ist vom Vermieter spätestens sechs Monate
nach Beendigung des Mietverhältnisses inklusive Zinsen zurückzuzahlen.
Weitere Informationen gibt es beim Deutschen
Mieterbund.
Neuanschaffungen
Bei Neuanschaffungen sind
der Phantasie und im Preis nach oben keine Grenzen gesetzt. Vom
Gebrauchtkauf auf dem Flohmarkt oder bei ebay bis zur Neueinrichtung
in der Boutique oder Galerie. Entscheidend für die Kosten sind
allein der persönliche Geschmack -und die Bereitschaft Geld
auszugeben.
Renovierungskosten
Im Mietvertrag können
Schönheitsreparaturen vereinbart werden, die der Mieter zu
erledigen hat. Verträge, die bestimmen, dass der Mieter beim
Einzug und beim Auszug zu renovieren hat, benachteiligen den Mieter.
In diesen Fällen müssen Sie entweder beim Einzug oder
beim Auszug renovieren.
Wohnungsbesichtigungen
Abhängig von der
Entfernung, vom alten an den avisierten neuen Wohnort, lassen sich
Wohnungsbesichtigungen nicht neben dem Berufsalltag organisieren.
Hier ist es hilfreich, mit Hilfe einer Landkarte / Stadtplan vom
neuen Wohnort einen Besichtigungstag oder ein Besichtigungswochenende
zu organisieren. Sinnvoll ist, mehrere Besichtigungstermine so zu
vereinbaren, dass die Strecken zweischern den Wohnungen möglichst
kurz sind. Planen Sie pro Besichtigung etwa eine dreiviertel bis
ganze Stunde ein, ebenso eine Pause, um nicht die Übersicht
zu verlieren. Hilfreich ist auch, sich einen Grundriss oder ein
Exposè geben zu lassen und unmittelbar nach der Wohnungsbesichtigung
Notizen zu den Besonderheiten und Charakteristika der Wohnung zu
machen.
Spartip:
Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abziehen
Gute Nachrichten für
Umziehende: auch wer aus privaten Gründen umzieht, kann jetzt
die Kosten steuerlich geltend machen. Mit dem Gesetz zur steuerlichen
Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge
für Privatpersonen, die von Umzugsspeditionen durchgeführt
werden, den haushaltsnahen Dienstleistungen gleichgestellt worden.
Für Umzüge gelten somit die gleichen steuerlichen Regelungen
des § 35a Einkommensteuergesetz wie für haushaltsnahe
Dienstleistungen. Auf Antrag können bis zu 600 Euro (20 5
von 3.000 Euro Bemessungsgrundlage) von der persönlichen
Einkommensteuer abgezogen werden. Voraussetzung ist die Vorlage
einer ordnungsgemäßen Rechnung mit Datum, Rechnungsnummer,
ausgewiesenen Arbeitskosten, ausgewiesener Mehrwertsteuer und
Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens. Die Zahlung
des Rechnungsbetrages auf das Konto der Möbelspedition muss
durch einen Beleg eines Kreditinstitutes nachgewiesen werden.
Weitere Informationen
erhalten Sie bei Ihrem AMÖ-Spediteur.
Selber
machen oder mit dem Spediteur umziehen?
Auch bei dieser Frage
gilt wieder, umsonst umziehen geht nicht! Auch selbst umziehen kosten
Geld.
Was aber kostet wieviel?
Pauschale Werte lassen sich hier nicht angeben. Zum einen sind die
Preise regional zu unterschiedlich, zum anderen sind die Einrichtungen
der Wohnungen zu individuell.
Anhand der unten stehenden
Liste können sie aber die Kosten überschlägig kalkulieren.
Bei einer durchschnittlich
möblierten Wohnung von 75 qm Fläche sollten Sie beim Eigenumzug
in jedem Fall von mindestens 50 Kubikmetern Umzugsvolumen ausgehen.
Ist die Wohnung stark möbliert oder sind viele Schränke
randvoll, kommt noch einiges hinzu. Vergessen Sie nicht Kelleräume,
Speicher oder Nebenräume. Hier sammelt sich schnell eine Menge
an.
Fahrzeug:
Rechnen Sie großzügig bei der Fahrzeugmiete. Ein größeres
Fahrzeug und weniger häufig fahren müssen ist in aller
Regel günstiger als mehrfach mit einem kleinen Fahrzeug zu
fahren. Sie brauchen ein Fahrzeug mit Kofferaufbau, lassen Sie sich
für den Umzug kein Pritschen- / Planenfahrzeug vermieten. Prüfen
Sie, ob sie das Fahrzeug überhaupt fahren dürfen und können!
Kalkulieren Sie ggf. einen Fahrer ein. Vergessen Sie nicht, dass
Sie das Fahrzeug vor der Rückgabe auch betanken müssen.
Seien Sie aufmerksam bei der Versicherung. Viele Vermieter verlangen,
dass das Fahrzeug Vollkasko versichert wird. Allerdings gibt es
Eigenbeteiligungen bis zu 2.000 Euro und darüber hinaus! Ein
Unfallschaden kann dann sehr teuer werden.
Verpackungsmaterial:
Ersparen Sie sich Bananenkisten! Beim Umzugsspediteur erhalten Sie
qualitativ hochwertiges Zubehör für Ihren Umzug. Verstärkte
Kartons reißen an den Tragegriffen nicht aus und sind gut
stapelbar. Hier bekommen Sie auch Packseiden, Luftpolsterfolien,
Packdecken, Sackkarren, Möbelroller und was Sie sonst noch
brauchen. Der Preis ist in aller Regel sogar günstiger als
im Baumarkt oder beim Vermieter.
Helfer:
Sie sollten eine ausreichende Zahl kräftige und motivierte
Helfer einplanen, die zudem auch noch handwerkliches Geschick mitbringen.
Denken Sie daran, dass Möbel abzuschlagen und wieder aufzubauen
sind. Wenn eine Küche umgezogen werden soll, sind Tischler-
und Installationskenntnisse notwendig. Planen Sie die Verpflegung
der Helfer am alten Wohnort und am neuen Wohnort mit ein, Sie wollen
doch die Motivation hoch halten. Eine üppige Dankeschönfeier
nach dem Umzug ist das Mindeste, was Sie Ihren Helfern schuldig
sind.
Schäden:
Wenn Sie selbst umziehen, ist Ihr Hausrat während des Umzuges
nicht versichert. Fällt einem der Helfer der Fernseher aus
der Hand, müssen Sie mit ihm regeln, ob Sie selbst für
den Schaden aufkommen oder ob Ihr Helfer für seine (zugegeben
dann misslungene) Hilfe auch noch bezahlen muss.
Kalkulationshilfe
für den Umzug in Eigenregie
| Kostenart |
Kalkulationsgrößen |
Ihre Kosten |
| Fahrzeug (7,5 Tonnen) mit Kofferaufbau 35 cbm |
Tagessätze zwischen 100,- und 250,- Euro, je nach Wochentag
und Fahrzeug |
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| Kilometersatz Zusatzkilometer |
0,40 - 0,50 Euro / km |
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| Fahrzeugversicherung |
Tagessätze rund 25,- Euro |
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| Kraftstoff |
Etwa 15 l Diesel / auf 100 km (rund 16,50 Euro / 100 km) |
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| Verpackungsmaterial |
ca. 10,- Euro / cbm |
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| Helfer |
Verpflegung, "Dankeschöneinladung" |
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| Halteverbotszone |
Kommunal unterschiedlich |
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| Schäden an Möbeln / Einrichtung / Wohnung / Fußböden |
Abhängig vom Geschick der Helfer |
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Kalkulation
der Kosten mit dem Spediteur
Da die Kosten für
einen Umzug mit einem Spediteur vom Leistungsvolumen und der Region
abhängig sind, lassen sich an dieser Stelle keine pauschalen
Aussagen treffen. Lassen Sie sich einfach von einem oder zwei Spediteuren
aus Ihrer Nähe ein Angebot machen und vergleichen Sie Ihre
Kosten mit dem Angebot des Spediteurs.
Umzugskosten
von der Steuer absetzen
Ziehen Sie aus berufsbedingten
Gründen um, können Sie bei der Steuererklärung unter
Umständen einen Teil der Umzugskosten geltend machen. Mit den
Pauschbeträgen sollen die sonstigen Umzugskosten abgedeckt
werden.
Kosten können auch
effektiv per Rechnung belegt und von der Steuer abgesetzt werden.
Dazu zählen z.B. Kosten für einen Möbelspediteur
und Maklergebühren.
Für eine Familie
mit zwei Kindern, die am 26. Mai 2004 umzieht, wäre, sofern
der Umzug beruflich bedingt ist, ein Pauschbetrag in Höhe von
1.600,- Euro bei der Steuererklärung geltend zu machen. Dazu
kommt für umzugsbedingte Unterrichtskosten der Kinder noch
ein Betrag bis zu 2.790,- Euro
Die Voraussetzungen
dafür:
- Erstmalige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
oder
- Wechsel des Arbeitgebers, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung
der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre;
oder
- Versetzung durch den Arbeitgeber, sofern der Weg zur Arbeit
unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig
wäre; oder
- die Entfernung zur Arbeitsstelle verkürzt sich erheblich
(Zeitersparnis mindestens eine Stunde täglich für Hin-
und Rückfahrt).
Das Finanzamt
erkennt für Umzüge, die nach dem 31. Juli 2004 stattgefunden
haben, folgende Pauschbeträge an:
Benötigen die Kinder
Gründen Nachhilfeunterricht können bei der Steuererklärung
zusätzlich "umzugsbedingte Unterrichtskosten"
bis zu 1.409,- Euro geltend gemacht werden.
* "Andere Personen" sind
der Ehegatte sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder.
Es gehören ferner dazu die nicht ledigen Kinder und Verwandte
bis zum vierten Grade, Verschwägerte bis zum zweiten Grade
und Pflegeeltern, wenn der Berechtigte diesen Personen aus gesetzlicher
oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft
und Unterhalt gewährt, sowie Hausangestellte und solche Personen,
deren Hilfe der Berechtigte aus beruflichen oder gesundheitlichen
Gründen nicht nur vorübergehend bedarf.
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