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Umzug von A bis Z |
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AMÖ
- Spediteure
Erkennen
Sie an dem rollenden Känguru mit dem Schrank im Beutel. AMÖ-Spediteure
haben sich verpflichtet, einen definierten Mindestkriterienkatalog
zum Schutz der Kunden einzuhalten.
Bezahlung
Erfolgt
gemäß Gesetz bei Ablieferung des Gutes. Sofern Sie nichts
anderes mit Ihrem Spediteur vereinbart haben, wird der Spediteur
den Betrag bei Beginn der Entladung kassieren. Bei Umzügen
in das Ausland ist die Bezahlung vor der Beladung vorgesehen. Werden
Sie skeptisch, wenn Sie bereits Tage oder gar Wochen vor dem Umzug
den Angebotsbetrag überweisen sollen.
Computertransporte
AMÖ-Möbelspediteure
befassen sich mit allen sperrigen und sensiblen Gütern. Neben
Möbeln gehören dazu unter anderem auch medizintechnische
Geräte, Kunstgegenstände oder Musikinstrumente. Ihr Gut
befindet sich also in guten Händen.
DIN
Normen
Seit
einigen Jahren gibt es für Umzüge von Privatpersonen eine
europäische Norm, die auch in Deutschland gilt. Eine steigende
Zahl von Möbelspediteuren ist nach der DIN EN 12522 zertifiziert.
2005 ist die Europäische Lagernorm hinzugekommen.
Durchführung
des Umzugs
Der
Umzugsspediteur ist grundsätzlich berechtigt ein weiteres Unternehmen
mit der Durchführung zu beauftragen. Es wird dem Standard entsprechen,
den der von Ihnen ausgewählte Spediteur bietet. In diesem Fall
werden Sie unmittelbar informiert.
Einigungsstelle
Beim
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
wird eine Einigungsstelle unterhalten, die bei Streitfällen
zwischen Umzugskunden und Spediteur vom Kunden kostenfrei eingeschaltet
werden kann. Die Einigungsstelle darf nur bei Streitfällen
mit AMÖ-Mitgliedsbetrieben vermitteln. Der Spruch der Einigungsstelle
ist für den Spediteur bindend.
Europäische
Norm für die Lagerung von Möbeln und persönlichen
Gegenständen für Privatpersonen DIN EN 14873
2005 ist die Europäische
Norm für die Lagerung von Möbeln verabschiedet worden.
Die Norm beschreibt unter anderem die verschiedenen Arten der Einlagerung
und die Anforderungen an die Lagerstätten.
Europäische
Umzugsnorm DIN EN 12522
Die Europäische Norm
für Umzüge von Privatpersonen DIN EN 12522 beschreibt
die qualitativen Kriterien für die Durchführung von Umzügen.
Darin sind die Anforderungen an das technische Equipment und das
beim Umzug eingesetze Personal dargelegt.
Fachkraft
für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Seit August 2006 wird
von den Möbelspeditionen der neue Ausbildungsberuf "Fachkraft
für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice" ausgebildet
. Die von vier Branchen getragene Ausbildung bietet handwerklich
interessierten und begabten jungen Menschen Chancen für eine
beschäftigungsreiche Zukunft. Die Ausgebildeten können
in Möbelspeditionen, dem Küchenfachhandel, dem Möbelhandel
und der Möbelindustrie eingesetzt werden. Bei Interesse an
diesem Ausbildungsberuf wenden Sie sich an die regionale Arbeitsagentur,
die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer oder unmittelbar
an einen Möbelspediteur. Detailiierte Informationen zu diesem
Beruf gibt es im hier.
Fristen
Zur
Reklamation von Schäden sind gesetzliche Fristen zu beachten.
Offen ersichtliche Schäden sind dem Spediteur spätestens
am Tag nach der Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht offen
ersichtliche Schäden müssen dem Spediteur spätestens
14 Tage nach Ablieferung schriftlich gemeldet worden sein.
Gefahrstoffe
Weisen
Sie Ihren Spediteur unbedingt darauf hin, wenn sich gefährliche
Gegenstände (z.B. Öl, Farben, Lösungsmittel) bei
Ihrem Umzugsgut befinden. Dieses Gut muss besonders behandelt werden.
GüKG-Erlaubnis
Wer gewerblich Verkehre
mit erlaubnispflichtigen Fahrzeugen betreibt, benötigt dafür
eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Das heißt, dass Unternehmen für gewerblich eingesetzte
Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr
als 3,5 Tonnen (Fahrzeuge oberhalb der Transporter- oder auch sogenannten
"Sprinterklasse") eine amtliche Genehmigung brauchen.
Die GüKG-Erlaubnis verpflichtet Unternehmen bei der gewerblichen
Durchführung von Umzügen zur Eindeckung einer Versicherung,
die die sogenannte "Grundhaftung" für den Umziehenden
enthält. Anbieter, die nur mit Kleinfahrzeugen operieren, verfügen
sehr häufig nicht über die GüKG-Erlaubnis, demzufolge
sind Schäden beim Umzug unversichert.
Haftungsfragen
Die
Möbelspediteure haften für die Schäden, die in ihrem
Verantwortungsbereich entstehen. Die Haftung ist der Höhe nach
begrenzt. Bei der Haftung wird generell der Zeitwert des beschädigten
Gutes als Grundlage für die Schadensregulierung herangezogen.
Einige Bereiche sind von der Haftung ausgeschlossen, dazu gehört
der Transport lebender Tiere, Pflanzen, Wertgegenstände. Der
Möbelspediteur haftet nicht für Schäden, die nicht
in seiner Verantwortung entstehen (z.B. unabwendbare Ereignisse).
Der Spediteur wird Sie bezüglich
der Haftung aufklären. Nach Art und Umfang über die Haftung
hinaus geht die Transportversicherung.
Immaterielle Werte
Im
Schadensfall wird von der Versicherung immer der tatsächliche
Wert eines Objektes angesetzt. Der subjektive persönliche (ideelle)
Wert eines Möbelstückes kann für Sie aber viel höher
sein, weil es möglicherweise z.B. ein besonderes Erbstück
oder ein besonderes Geschenk ist. Weisen Sie Ihren Möbelspediteur
auf solche besonderen Stücke hin.
Jahreszeit
Es ist verständlich,
dass die meisten Umziehenden im Sommer umziehen wollen. Das Wetter
ist hoffentlich gut, bei Sonnenschein ist die Stimmung sowieso besser,
vor allem aber haben die Kinder Sommerferien und werden nicht mitten
im Schuljahr aus dem Unterricht gerissen. Wenn Sie nicht wegen einer
Versetzung oder der Kinder auf einen bestimmten Termin fixiert sind,
überlegen Sie, ob sie Ihren Umzug nicht auch zu einer anderen
Zeit machen können. Häufig sind Umzüge am Jahresanfang
günstiger. Für Möbelspediteure ist die Jahreszeit
nicht von Bedeutung. Das Equipment ist bei allen Witterungsbedingungen
einsetzbar und Ihr wertvoller Hausrat ist in jedem Fall geschützt.
Kinder
Für Kinder ist ein
Umzug ein besonderer Einschnitt. Lassen Sie Ihr Kind / Ihre Kinder
die für das Kind besonders wichtigen Gegenstände selbst
einpacken. Am Umzugstag selbst wird sich das Kind bei nahen Verwandten
wohler fühlen als im Umzugstrubel. Ist eine solche Unterbringung
nicht möglich, beachten Sie, dass Kinder an diesem Tag aufgeregt
ist und eine verstärkte Aufmerksamkeit sehr hilfreich sein
kann. Richten Sie in der neuen Wohnung als erstes das Kinderzimmer
ein.
Kleinanzeigen
I
In vielen Anzeigenblättern
werben dubiose Anbieter mit Lockpreisen für Umzüge. Sofern
dann nur eine Mobiltelefonnummer genannt ist und das Unternehmen
nicht sofort aus der Annonce ersichtlich ist, heißt es aufgepasst.
Häufig handelt es sich hierbei um nicht angemeldete, illegal
operierende Anbieter. Wer seinen Hausrat einem anderen anvertraut,
sollte sich über dessen Herkunft und Seriosität Auskunft
verschaffen können.
Kleinanzeigen
II
Kleinanzeigen eignen sich
hervorragend, wenn Sie sich vor dem Umzug zur Trennung von überzähligem
/ überflüssigem Hausrat entschlossen haben. "Entrümpeln"
kann auf diese Art und Weise soger noch ein paar Euro einbringen.
Kostenvoranschlag
Ihr
AMÖ-Spediteur wird Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen,
in dem sie einzelnen Positionen übersichtlich aufgeführt
sind. Je genauer Sie mit dem Spediteur Ihren Umzug besprechen, desto
exakter wird der Kostenvoranschlag ausfallen.
Lagerung
Sie
wissen noch nicht, ob Sie alle Möbel in der neuen Wohnung weiternutzen
wollen oder Sie müssen Ihre alte Wohnung räumen, die neue
Wohnung ist aber noch nicht bezugsfertig. Ihr AMÖ-Spediteur
lagert Ihr Umzugsgut für Sie in geeigneten Lagerräumen
ein.
Maut
Seit
2005 wird in Deutschland eine streckenabhängige Autobahngebühr
erhoben. Die Höhe variiert je nach eingesetztem Fahrzeug.
Die Spediteure müssen diese Maut an den Staat abführen,
ähnlich wie die in der Umzugsrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer.
Neuwertversicherung
Wenn
Sie mit einem AMÖ-Spediteur umziehen, ist Ihr Umzugsgut in
jedem Fall durch die sogenannte Grundhaftung versichert! Da der
Gesetzgeber einige Bereiche von der Haftung ausgeschlossen hat und
die Haftung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung immer
auf den Zeitwert bezogen ist, besteht die Möglichkeit über
den AMÖ-Spediteur eine sogenannte Umzugstransportversicherung
abzuschließen. Die Umzugstransportversicherung gibt es in
Form einer "Zeitwertversicherung", dann wird der Wert
des Gutes zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Möbelspediteur
ersetzt. Um wirklich materielle geschützt zu sein, empfiehlt
sich der Abschluss einer Umzugstransportversicherung zum Wiederbeschaffungswert
(auch "Neuwertversicherung" genannt). Ähnlich wie
bei der Hausratversicherung werden dann im Schadensfall die Wiederherstellungs-
oder Wiederbeschaffungskosten ersetzt.
Organisation
Gute Planung ist das A
und O eines Umzuges. Eine gute Hilfe für die Organsation ist
der Ratgeber Umzug.
Bei größeren Vorhaben hilft Ihnen auch Ihr Möbelspediteur.
Sofern Sie es wünschen, organisiert er für Sie auch die
Entsorgung ausgedienter Möbelstücke, unterstützt
Sie bei der Vorbereitung der Wohnung für die Wohnungsübergabe
und bietet Ihnen weitere "Relocationdienste" an.
Packmaterial
Sofern
Sie Ihren Hausrat selbst verpacken wollen, benutzen Sie unbedingt
spezielle Umzugskartons. Die sichere Beladung des Fahrzeuges ist
sonst nicht gewährleistet. Sparen
Sie nicht an Packpapier. Ihr AMÖ-Spediteur berät Sie gerne.
Bei ihm bekommen Sie auch hochwertiges Zubehör für Ihren
Umzug.
Qualität
Wenn
Sie einen Spediteur beauftragen, erwarten Sie zu Recht eine hochwertige
Leistung. Das Personal der AMÖ-Spediteure wird besonders geschult.
Reklamationen
Zur
Reklamation von Schäden sind gesetzliche Fristen zu beachten.
Sofern möglich, sollten Schäden sofort dem beim Umzug
dem Teamleiter gemeldet und auf dem Arbeitsschein festgehalten werden.
Offen ersichtliche Schäden sind dem Spediteur spätestens
am Tag nach der Ablieferung schriftlich spezifiziert anzuzeigen.
Nicht offen ersichtliche Schäden müssen dem Spediteur
spätestens 14 Tage nach Ablieferung gemeldet worden sein. Auch
bei nicht offen ersichtlichen Schäden gilt, dass die Schadensmeldung
schriftlich erfolgen muss und die Schäden spezifiziert beschrieben
werden. In keinem Fall genügen mündliche, telefonische
oder pauschale Schadensmeldungen!
Rundumservice
Je
nachdem, was Sie an Leistungen wünschen, wird Ihr AMÖ-Spediteur
Ihren Umzug für Sie entweder in Teilen oder komplett ausführen.
Auch wenn Sie nur einzelne Leistungen, wie zum Beispiel den Transport
Ihrer Möbel oder das Verpacken beauftragen, werden Sie stets
gut bedient. Sie können aber auch den kompletten Umzug in die
Hände des Spediteurs geben, vom Verpacken, Demontieren der
Möbel, Transport, Aufbau der Möbel, Auspacken wird dann
alles erledigt. Auch dieKüchenmontage, Installtionsarbeiten
oder Entsorgung von Altmöbeln kann Ihr Spediteur für Sie
erledigen. Fragen Sie einfach nach.
Schadensmeldungen
Schäden bei einem Umzug müssen innerhalb gesetzlich festgelegter
Fristen dem Spediteur gemeldet werden. Das Beste ist, die Schäden
unmittelbar nach dem Umzug auf dem Arbeitsschein festhalten zu lassen.
Ansonten gilt die Einhaltung
der gesetzlichen Fristen: Offen ersichtliche Schäden müssen
dem Spediteur spätestens am Tag nach dem Umzug schriftlich
mitgeteilt werden, nicht offen ersichtliche Schäden müssen
dem Spediteur innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug schriftlich
mitgeteilt werden.
Schwarzarbeit
AMÖ-Spediteure
haben sich verpflichtet, nur sozialversichertes Personal einzusetzen.
Die Betriebe sind überprüft und verfügen über
die behördlichen Genehmigungen. Sie laufen bei einem AMÖ-Spediteur
also nicht Gefahr, zum Auftraggeber von Schwarzarbeit zu werden.
Von
vielen dubiosen "Unternehmen" werden jedoch Umzüge scheinbar
sehr günstig angeboten. Bei einem "Super-Billig-Angebot" sollten
Sie Vorsicht walten lassen. Erfahrungsgemäß wird hier
weder qualifiziertes noch angemeldetes Personal eingesetzt. Schnell
können Sie hier doppelten Schaden erleiden. Die Behebung der
durch unsachgemäße Behandlung eingetreten Schäden
am Mobiliar ist praktisch kaum durchsetzbar. Zudem können Sie
zum Auftraggeber von Schwarzarbeit werden und rechtlich zur Verantwortung
gezogen werden.
Transportversicherung
Die
Grundhaftung Ihres Möbelspediteures ist der Höhe nach
gesetzlich auf einen Betrag von 620,00 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut
festgelegt. Sie greift jedoch nicht bei Schadensfällen, auf
die der Spediteur keinen Einfluss nehmen kann, z.B. sogenannte "unabwendbare
Ereignisse". Hier hilft eine Umzugstransportversicherung, die entweder
zum Neuwert oder zum Zeitwert des Umzugsgut abgeschlossen werden
kann. Ihr Möbelspediteur wird Sie hierzu beraten und auf Wunsch
eine Transportversicherung für Sie abschließen.
Unabwendbares
Ereignis
Das sogenannte "Unabwendbare
Ereignis" (zum Beispiel Fahrzeugverlust durch Brand in einem
Straßentunnel, die Verursachung eines Unfalls bei dem das
Möbeltransportfahrzeug und die Ladung beschädigt werden
durch einen Dritten, der nicht festgestellt werden kann, Unfall
durch Blitzeis oder ähnliche Fälle) schließt die
gesetzliche Haftung des Spediteurs aus. Gegen diese Schadensfälle
kann sich der Umziehende mit einer Umzugstransportversicherung schützen.
Vertrauen
Umzug ist Vertrauenssache!
Scheint Ihnen ein Angebot dubios, erkundigen Sie sich ob das Unternehmen
Mitglied in der AMÖ ist. Dann sind Sie schon einmal auf der
sicheren Seite. Bleiben Sie realistisch. Ein Umzug einer 4-Zimmer-Wohnung
für 350 Euro mag zwar verlockend klingen, unter seriösen
Bedingungen ist ein solcher PReis jedoch nicht darstellbar. Häufig
bekommen die Umziehenden für fragwürdige Leistungen
dann eine Rechnung, die ein Mehrfaches des Lockangebotes beträgt.
Wertgegenstände
Wertgegenstände
sollten Sie in Ihrer persönlichen Obhut transportieren. Der
Möbelspediteur ist bei der Beförderung von Edelmetallen,
Juwelen, Edelsteinen, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Geld
oder Urkunden von der Haftung befreit. Je nachdem kann die Anmietung
eines Bankschließfaches oder die Tresoreinlagerung bei Ihrer
Hausbank das Risko minimieren.
x-beliebig
Bei
der Auswahl Ihres Möbelspediteurs sollten Sie Sorgfalt walten
lassen und nicht den ersten, X-beliebigen Umzugsanbieter auswählen.
Da Sie Ihr gesamtes persönliches Hab und Gut fremden Händen
anvertrauen, sollten Sie sich Referenzen geben lassen. Bei einem
Umzug mit einem zertifizierten AMÖ-Spediteur können Sie
davon ausgehen, eine gute Wahl getroffen zu haben.
Yucca
Bei
der Beförderung lebender Pflanzen oder Tiere ist der Möbelspediteur
von der Haftung befreit. Für den Transport Ihrer Grüngewächse
müssen je nach Jahreszeit besondere Vorkehrungen getroffen
werden. Zusammen mit Ihrem Möbelspediteur werden Sie eine schonende
Lösung für den Umzug Ihrer Grünpflanzen finden.
Zertifikat
AMÖ-Mitglieder
werden auf ihre fachliche Eignung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
hin überprüft. Die Mehrzahl der AMÖ-Mitglieder hat
sich einem Verhaltenskodex unterworfen. Diese Mitglieder erkennen
Sie am AMÖ-Zertifikat, das jährlich neu vergeben wird.
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