 |
Umzug - mit Sicherheit! |
 |
Wenn
Sie mit einem AMÖ-Möbelspediteur umziehen, müssen
Sie sich um Ihren Hausrat keine Sorgen machen. Die AMÖ-Spediteure
sind Unternehmer gemäß Güterkraftverkehrsgesetz.
Das bedeutet, sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Versicherung
abzuschließen, die Schäden ausgleicht, für die der
Unternehmer verantwortlich ist..
Diese
- für den Kunden kostenlose - "automatische" Versicherung
ist die sogenannte Grundhaftung. Bei Umzügen
beträgt diese Grundhaftung 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen.
Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern beträgt
die Höhe dieser Grundhaftung 31.000 Euro. Bis zu dieser Höhe
wären Schäden gedeckt, die im Verantwortungsbereich des
Spediteurs eintreten. Einen weitergehenden Schutz bietet die Umzugs-Transportversicherung.
Mit einer Umzugstransportversicherung kann ein höherer Wert
versichert werden, als bei der Grundhaftung, es kann der Hausrat
nicht nur zum Zeitwert, sondern zum Wiederbeschaffungswert versichert
werden.
Wenn
sie Schäden beim Umzug feststellen, halten Sie unbedingt die
Fristen zur Schadensreklamation ein.
Wichtig
bei der Grundhaftung:
- Die
Grundhaftung bezieht sich immer auf den Zeitwert des Umzugsgutes.
- Die
Grundhaftung ersetzt keine Schäden, die der Spediteur trotz
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden konnte,
die also aufgrund sogenannter "unabwendbarer Ereignisse"
eintreten (zum Beispiel Fahrzeugverlust durch Brand in einem Straßentunnel,
die Verursachung eines Unfalls durch eine Dritten, der nicht festgestellt
werden kann und bei bei dem das Möbeltransportfahrzeug und
die Ladung beschädigt werden, Unfall durch Blitzeis oder
ähnliche Fälle).
- Schäden
an vom Umziehenden selbst verpacktem Gut sind durch die Grundhaftung
nicht gedeckt.
Ihr
Möbelspediteur
wird Sie ausführlich über die Grundhaftung informieren
und Sie über die Möglichkeiten einer weitergehenden Versicherung
beraten.
Die
Umzugs-Transportversicherung
deckt auch Schäden, die durch das sogenannte "unabwendbare
Ereignis" eintreten. Die Höhe richtet sich nach der Wertangabe
des Umziehenden. Sie kann entweder zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert)
oder zum Zeitwert des Hausrates abgeschlossen werden.
Auch
die Umzugs-Transportversicherung deckt aber immer nur den tatsächlichen
Schaden. Immaterielle Werte können nicht ersetzt werden. Es
zählt der tatsächliche Wert des beschädigten Gutes.
Schäden
an Gegenständen, die der Umziehende selbst verpackt hat, können
auch durch die Transportversicherung nicht ersetzt werden.
Kunstgegenstände,
Antiquitäten und ähnliches können gesondert versichert
werden.
Fristen
Kommt es zu Schäden,
ist es wichtig die Fristen für die Schadensmeldung einzuhalten.
Am besten ist, nach dem Entladen des Lkw und dem Einräumen
der Möbel erst einmal tief durchzuatmen. Nehmen Sie sich die
Zeit, mit dem Teamleiter der Umzugsmannschaft einmal in aller Ruhe
durch die neue Wohnung zu gehen und sich alles genau anzusehen.
Vermerken Sie Reklamationen gleich auf dem Arbeitsschein, bzw. dem
gesonderten Abnahmeprotokoll. Auf dem Abnahmeprotokoll vermerkte
Schäden gelten als dem Spediteur gemeldet. Lassen Sie sich
eine Durchschrift des Scheines geben.
Für weitere Schäden
gilt:
Offen ersichtliche Schäden
müssen dem Spediteur spätestens am Tag nach dem Umzug
schriftlich angezeigt werden. Der Schaden ist zu beschreiben ("Esszimmertisch
beschädigt" reicht also nicht, "Kratzer im Tischbein
des Esszimmertisches" beschreibt den Schaden). Der Gesetzgeber
hat die Schriftform vorgesehen. Telefonische Schadensmeldungen reichen
also nicht!
Für sogenannte "verdeckte",
also nicht offen ersichtliche Schäden gilt, dass der Schaden
spätenstens 14 Tage nach dem Umzug angezeigt sein muss. Es
gelten die gleichen formalen Kriterien wie bei den offen ersichtlichen
Schäden.
Hinweis 1:
Die Fristen gelten für Schadensreklamationen sowohl wenn Sie
eine Transportversicherung abgeschlossen haben, als auch wenn Sie
sich nur auf die Grundhaftung des Spediteurs verlassen. Werden die
Fristen überschritten, wird die Versicherung die Regulierung
des Schadens ablehnen.
Hinweis 2:
Die Aufnahme der Schäden auf dem Arbeitsschein ist eine Tatsachenfeststellung,
sie stellt keine Schuldanerkenntnis des Spediteurs dar.
Tipp
1: Möbel und technische Einrichtungsgegenstände
verlieren rapide an Wert. Viele Umziehende überschätzen
den Zeitwert Ihrer Wohnungseinrichtung. Um bei einem Verlust des
Hausrates nicht hohen materiellen Schaden zu erleiden, empfiehlt
sich daher der Abschluss einer Umzugs-Transportversicherung zum
Wiederbeschaffungswert (auch "Neuwertversicherung" genannt).
Die Kosten dafür sind vergleichsweise gering.
Tipp
2: Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben,
sollten Sie vor dem Umzug sorgsam die Versicherungsbedingungen lesen.
In aller Regel ist bei Umzügen der Hausrat zwar für einen
gewissen Zeitraum am alten und am neuen Wohnort versichert, nicht
jedoch während des Umzuges selbst. Bei einem Schaden hilft
in diesen Fällen die Transportversicherung des Möbelspediteurs.
Tipp
3: Sofern Sie nicht mit einem AMÖ-Spediteur umziehen,
sollten Sie sich das Unternehmen genau ansehen. "Umzugsunternehmer",
die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von bis zu 3,5 Tonnen (die sogenannte "Sprinter-Klasse") unterwegs
sind, unterliegen nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.
Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet.
Die Haftungsregeln des Gesetzes laufen hier ins Leere. Mit etwas
Pech bleiben Sie bei einem Schaden auf dem Verlust sitzen.
Tipp
4: Wenn Sie in Eigenregie und mit der Hilfe von Verwandten
und Freunden umziehen, haben Sie keinen Versicherungsschutz. In
einem Schadensfall müssen Sie sich entweder bei den Helfern
schadlos halten, da auch die private Haftpflicht der Helfenden hier
nicht einspringt (wer will aber die Helfer auch noch finanziell
zur Rechenschaft ziehen, man ist ja eigentlich dankbar und möchte
die Freundschaft oder das gute Verhältnis nicht belasten) oder
den Schaden selbst tragen müssen, da auch die eigene Hausratversicherung
im Normalfall diese Fälle auschließt. Sollte also der
teure neue Fernseher beim Tragen herunter fallen und in Scherben
enden, werden Sie wohl aus dem eigenen Geldbeutel ein neues Gerät
kaufen müssen.
|